von Bernd Krings von Peter Abels wir beantragen eine Festsetzung eines Wald-Gebäude-Sicherheitsabstandes von 35m in allen zukünftigen Bauplanungen an Waldrändern.Bei zukünftigen Bauleitplanverfahren unterhalb des 35m Sicherheitsabstandes kann eine Einzelfallprüfung erfolgen.