von Yvonne Zimmermann von Peter Abels wir beantragen die Überprüfung der offenbaren Rodungsvorbereitungen von RWE imBereich des Bochheimer Wäldchens und der umliegenden Bäume sowie Einflussnahme darauf.
Anträge und Anfragen
von Bernd Krings von Peter Abels wir beantragen die Kontaktaufnahme und Beanstandung der Verkehrsführung des Radwegeszwischen Kerpen und Sindorf mit dem Landesbetrieb Straßen NRW mit anschließenderBerichterstattung im Ausschuss für Stadtplanung…
von Yvonne Zimmermann von Peter Abels wir beantragen die Erstellung einer Satzung für den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung für die Kolpingstadt Kerpen durch ein interdisziplinäres Gremium.
von Yvonne Zimmermann von Peter Abels wir beantragen den folgenden Beschluss im Rat der Kolpingstadt Kerpen:Der Rat der Kolpingstadt Kerpen erkennt den Klimanotstand an und sieht die Planung, Entwicklung und…
von Yvonne Zimmermann von Peter Abels wir beantragen, dass die Kolpingstadt Kerpen bis zum Jahr 2023 einen wissenschaftlich begleiteten, kommunalen Bürgerrat einrichtet. Dieser soll konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaneutralität…
von Udo Tronke von Peter Abels wir beantragen, dass keine planerischen Entscheidungen sowohl für Gewerbe alsauch für Wohnbebauung getroffen werden, bevor nicht die Studie zum Einzelhandelskonzept der GMA Gesellschaft für…
von Bernd Krings von Peter Abels wir beantragen, dass auf der gesamten Heerstraße in Kerpen Türnich/Balkhausen/ Brüggen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf maximal 30 km/h begrenzt wird ein PKW-Parkverbot und ein…
von Yvonne Zimmermann von Peter Abels hiermit beantragen B90/Die Grünen die Entsiegelung von Flächen im Stadtgebiet aktiv anzugehen und umzusetzen. Beispielhaft sei hier der Rückbau und die Aufforstung der ehemaligen…
von Bernd Krings von Peter Abels aus aktuellem Anlass erweitern wir unseren Antrag vom 06.07.2021 um mehrere Fragestellungen.Gleichzeitig beantragen wir die Prüfung eines alternativen Standortes für den Sportplatz incl. Vereinsheim.
von Bernd Krings von Peter Abels wir beantragen eine Festsetzung eines Wald-Gebäude-Sicherheitsabstandes von 35m in allen zukünftigen Bauplanungen an Waldrändern.Bei zukünftigen Bauleitplanverfahren unterhalb des 35m Sicherheitsabstandes kann eine Einzelfallprüfung erfolgen.