von Yvonne Zimmermann
von Peter Abels
die Kolpingstadt Kerpen möge prüfen und entscheiden, welche ihrer unterschiedlichen Waldstücke sie aufgrund von ausreichender Größe und vorhandener natürlicher Struktur unter Beachtung der Wegesicherungspflicht und unter naturwissenschaftlicher Begleitung komplett aus der Nutzung nehmen und der natürlichen Sukzession überlassen kann.
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