von Marcel Richard
von Peter Abels
nach § 104c AufenthG gibt es für gut integrierte, langjährig in Deutschland lebende ausländische Personen, die aktuell einen Duldungsstatus haben, die Möglichkeit, ein sogenanntes Chancen-Aufenthaltsrecht zu beantragen. Wir bitten um die Beantwortung mehrere Fragen.