von Yvonne Zimmermann
von Peter Abels
wir beantragen die Stellplatzsatzung der Kolpingstadt Kerpen, insbesondere § 6 Abs. 3, an die Bestimmungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz („GEIG“) anzupassen und darüber hinaus weitere ergänzende Änderungen einzufügen.
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