von Yvonne Zimmermann
von Peter Abels
wir beantragen die Stellplatzsatzung der Kolpingstadt Kerpen, insbesondere § 6 Abs. 3, an die Bestimmungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz („GEIG“) anzupassen und darüber hinaus weitere ergänzende Änderungen einzufügen.