
von Ruth Donner

von Annika Effertz
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung einer räumlich begrenzten, temporären Badestelle am Westufer des Boisdorfer Sees in den Sommermonaten unter Berücksichtigung der Belange des Natur-, Arten- und Landschaftsschutzes sowie der öffentlichen Sicherheit grundsätzlich möglich ist.
