
von Bernd Krings

von Peter Abels
wir beantragen eine Festsetzung eines Wald-Gebäude-Sicherheitsabstandes von 35m in allen zukünftigen Bauplanungen an Waldrändern.
Bei zukünftigen Bauleitplanverfahren unterhalb des 35m Sicherheitsabstandes kann eine Einzelfallprüfung erfolgen.
