von Bernd Krings
von Peter Abels
wir beantragen eine Festsetzung eines Wald-Gebäude-Sicherheitsabstandes von 35m in allen zukünftigen Bauplanungen an Waldrändern.
Bei zukünftigen Bauleitplanverfahren unterhalb des 35m Sicherheitsabstandes kann eine Einzelfallprüfung erfolgen.
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