Sondernutzung Außengastronomie

von Bernd Krings

von Peter Abels

wir bitten um Auskunft, ob die Kolpingstadt Kerpen den öffentlichen Gastronomiebetrieben ebenfalls die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und Plätzen bis zum 31.12.2022 zu den bisherigen Konditionen, analog zu 2021, gestattet. Falls nicht, beantragen wir dies hiermit.