Gastronomie – Sondernutzung von öffentlichen Wegen und Plätzen

von Bernd Krings

von Peter Abels

wir beantragen, dass die Kolpingstadt Kerpen den örtlichen Gastronomiebetrieben ebenfalls die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und Plätzen bis derzeit zum 31.12.2021 zu den bisherigen Konditionen gestattet, wie die Stadt Hürth es bereits getan hat.