von Bernd Krings
von Peter Abels
wir beantragen, dass die Kolpingstadt Kerpen den örtlichen Gastronomiebetrieben ebenfalls die Sondernutzung von öffentlichen Wegen und Plätzen bis derzeit zum 31.12.2021 zu den bisherigen Konditionen gestattet, wie die Stadt Hürth es bereits getan hat.