IV. HAUSHALTS- UND FINANZPOLITIK
Kerpens Finanzen sind geprägt von stark schwankenden Gewerbesteuereinnahmen und einer vergleichsweise niedrigen Pro-Kopf-Verschuldung – nur etwa 50 % des Landesdurchschnitts. Das liegt auch daran, dass viele geplante Investitionen, etwa in Schulneubauten, bislang nicht umgesetzt wurden.
Zwischen 2020 und 2024 stiegen die Gewerbesteuereinnahmen auf bis zu 80 Mio. Euro, 2024 fielen sie jedoch um 50 %. Da die wirtschaftliche Lage weiterhin unsicher bleibt, ist auch 2025 mit geringeren Einnahmen zu rechnen. Bisher konnten Defizite mit Rücklagen ausgeglichen werden, doch ab 2026 droht ohne deutlichen Einnahmezuwachs eine strukturelle Haushaltssanierung. Gleichzeitig müssen überfällige Investitionen wie der Neubau des Europagymnasiums realisiert werden.
Während der Kämmerer vor allem auf höhere Grundsteuer B setzt, bringen andere Fraktionen Sparvorschläge wie die Abschaffung der Ortsvorsteher oder Kürzungen beim Grünschnitt ein – dies sind begrüßenswerte Sparvorschläge, lösen das Problem aber nicht ansatzweise.
Kerpens Fokus sollte auf der nachhaltigen Steigerung der Gewerbesteuer liegen, z. B. durch gezielte Ansiedlung leistungsstarker Unternehmen, vor allem aus dem IT-Bereich. Zudem braucht es ein besseres Monitoring der größten Gewerbesteuerzahler, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass Steuern korrekt abgeführt werden.
Auf Antrag der GRÜNEN ist ein wirkungsorientiertes Haushaltsmonitoring nach dem Bonner Modell in den Haushalt aufgenommen worden. Dabei werden Ausgaben mit klaren Zielen verknüpft und deren Umsetzung regelmäßig überprüft.
Zur Stabilisierung der Haushaltslage fordern wir:
1. Wirtschaftsförderung
Die Gewerbesteuer ist die Haupteinnahmequelle der Stadt. Aktive Zusammenarbeit mit Bestandsgewerbe und Neuansiedlung von Firmen ist daher Hauptziel. Kerpen muss sich ganz neu als attraktiver Standort für Gewerbeansiedlungen präsentieren. Hierzu bedarf es eines klugen Flächenmanagements, einer koordinierten Wirtschaftsförderung, eines unverzüglichen Glasfaserausbaus und eines aktiven Investor*innenmanagements.
2. Digitalisierung und Bürokratieabbau
Wir wollen Haushaltsentlastungen durch Verschlankung der Verwaltungsprozesse, Digitalisierung und Bürokratieabbau herbeiführen. Hierzu gehören auch Einsparungen bei externen Gutachten, insbesondere im Bereich Recht.
3. Eigengesellschaften
Die Stadt muss damit beginnen, über Eigengesellschaften wie eine Baugesellschaft oder mit den Stadtwerken Gewinne zu generieren.
4. Einführung einer geteilten Grundsteuer B für Wohn- und Gewerbegrundstücke
Für private Hausbesitzer*innen darf die Grundsteuer B nicht weiter erhöht werden. Es ist nicht hinzunehmen, dass in Zeiten eines allgemeinen Wohnungsmangels und der damit verbundenen Verteuerung der Immobilien und Mieten auch die Stadt Kerpen mit vermeidbaren Verteuerungen das Wohnen zusätzlich belastet.
Eine Teilung würde die gerechte Verteilung der Grundsteuereinnahmen auf Privat und Gewerbe ermöglichen.
5. Einführung einer Verpackungssteuer
Für Kerpen wäre, konservativ geschätzt, mit einer jährlichen Einnahme von rund 50.000 Euro zu rechnen. Dies würde zugleich die Nutzung von Mehrwegsystemen fördern.
6. Einführung der Grundsteuer C und Leerstandssteuer
Diese Steuer belastet weder Wohnungseigentümer*innen noch Mieter*innen. Sie zielt darauf ab, Immobilienspekulationen zu reduzieren und innerstädtische Baulücken zu schließen.
7. Fördermittelmanagement
Ein professionelles Fördermittelmanagement stellt sicher, dass der Stadt keine finanziellen Chancen entgehen und vorhandene Mittel aus Landes-, Bundes- und EU Programmen effektiv genutzt werden. So können wichtige Projekte für Klimaschutz, Bildung und soziale Gerechtigkeit schneller und zielgerichteter umgesetzt werden.
