Antoine Deltour
Das Luxemburger Revisionsgericht hat das Urteil im Fall Antoine Deltour aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückgewiesen. Strittig war die Anerkennung von Antoine Deltour und Raphael Halet als Whistleblower, die die LuxLeaks-Enthüllungen mit der Weitergabe interner Dokumente ins Rollen gebracht haben.
Sven Gigold:
„Endlich, ein Erfolg für den Whistleblower Deltour in Luxembourg. Wir begrüßen, dass das Gericht das Urteil im Fall Antoine Deltour aufgehoben hat. Es gibt keine halben Whistleblower, wie das vorige Urteil nahelegte. Whistleblower sind keine Kriminellen. Wir haben es mutigen Menschen wie Antoine Deltour und Raphael Halet zu verdanken, dass Skandale wie LuxLeaks, die Panama Papers und die Paradise Papers ans Licht kamen. Unverständlich ist, warum das Gericht das Urteil gegen Raphael Halet weiter gelten lässt. Die beiden Whistleblower haben illegale Steuerpraktiken öffentlich gemacht und dürfen dafür nicht kriminalisiert werden.
Die Europäische Kommission muss schnellstmöglich eine europäischen Gesetztesinitiative für den verbindlichen Schutz von Whistleblowern vorlegen. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Antoine Deltour und Raphael Halet sind Helden und keine Kriminellen. Ohne sie gäbe es kaum Fortschritte beim EU-weiten Kampf gegen Steuerbetrug, Korruption und Geldwäsche. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass Antoine Deltour und Raphael Halet die gesellschaftliche Anerkennung bekommen, die sich verdienen.“
Die Grünen im Europäischen Parlament |
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